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Einheitliche Finanzierung (EFAS): Orientierung für die Umsetzung

EFAS verändert die Spielregeln. Wir helfen Ihnen, gut positioniert in die Umsetzung zu gehen.

Ab 2028 finanzieren Kantone und Versicherer alle Gesundheitsleistungen nach demselben Schlüssel. Ab 2032 gilt das auch für die Pflege. Die Verordnungsänderungen sind seit 1. April 2026 in der Vernehmlassung – die Weichen werden jetzt gestellt.

Wir liefern Orientierung, Strukturdiagnose und Benchmarking – für Leistungserbringer, Gemeinden und Kantone sowie Versicherungen, die verstehen wollen, was EFAS konkret für sie bedeutet und welche Entscheide jetzt anstehen.


Was EFAS konkret verändert

Vernehmlassung

Bundesrat hat am 1. April 2026 die Verordnungsänderungen (KVV, VKL-Totalrevision, KLV) in die Vernehmlassung geschickt. Frist: 8. Juli 2026. Jetzt ist der Moment zur Mitgestaltung.

Stufe 1: Akutversorgung

Einheitlicher Finanzierungsschlüssel für ambulante und stationäre Leistungen. VKL gilt neu für Spitex. Kostenrechnung, Leistungsstatistik und Anlagebuchhaltung werden Pflicht. Tarifverhandlungen beginnen jetzt.

Stufe 2: Langzeitpflege

Pflegeleistungen werden integriert. Neue Tariforganisation, schweizweit einheitliche Bedarfsermittlung, kostendeckende Tarife. Gemeinden verlieren Kostenträgerrolle vollständig.


Die EFAS Umsetzung betrifft alle Akteure gleichzeitig

Leistungserbringer

Spitex-Organisationen, Pflegeheime, ambulante Verbünde. Ihre Tarife werden neu verhandelt, Ihre Kostenrechnung muss VKL-konform werden, Ihre Verhandlungsposition hängt von Daten ab, die Sie heute bisher nicht haben.

Kernfrage: Sind unsere Tarife ab 2028 kostendeckend?

Gemeinden

Heute gleichzeitig Kostenträger, Auftraggeber und Eigentümer. Ab 2028 entfällt die Kostenträgerrolle. Was bleibt, ist Eigentümerverantwortung ohne direkte Steuerung. Das braucht eine neue Governance-Logik.

Kernfrage: Welche Rolle übernehmen wir, wenn wir nicht mehr zahlen?

Kantone & Verbände

Kantone gewinnen neue Steuerungsinstrumente, müssen diese aber operationalisieren. Verbände werden Tarifpartner auf nationaler Ebene. Wer jetzt Positionen entwickelt, sitzt 2028 am Tisch.

Kernfrage: Wie gestalten wir Tarifstrukturen aktiv mit?


EFAS Einheitliche Finanzierung verstehen

Was ist EFAS? Aktueller Stand, Zeitplan und offene Fragen

(zuletzt aktualisiert: 3. April 2026)

Die einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS) wurde am 24. November 2024 mittels Abstimmungen beschlossen. Die Umsetzungsarbeiten laufen. Wir fassen zusammen, was bekannt ist, was noch ausgearbeitet wird und was das für Ihre Organisation bedeutet.

Was rechtlich definitiv ist

Das KVG wurde am 22. Dezember 2023 vom Parlament verabschiedet und am 24. November 2024 mit 53.3% in der Volksabstimmung angenommen. Folgende Punkte sind gesetzlich verankert und nicht mehr verhandelbar:

  • Ab 1. Januar 2028: Einheitlicher Finanzierungsschlüssel für ambulante und stationäre Leistungen. Kantone: mindestens 26.9%, Versicherer: höchstens 73.1% der Nettokosten.
  • Ab 1. Januar 2032: Pflegeleistungen zu Hause und im Pflegeheim werden in die einheitliche Finanzierung einbezogen.
  • Kantone beteiligen sich neu auch an ambulanten Leistungen und erhalten dafür neue Steuerungsinstrumente (Datenzugang, Zulassungssteuerung).
  • Der Kantonsbeitrag wird wöchentlich durch die Gemeinsame Einrichtung KVG berechnet, erhoben und auf die Versicherer verteilt.
  • Spitex-Organisationen und Pflegeheime müssen ab 2028 eine schweizweit einheitliche Kostenrechnung und Leistungsstatistik führen (VKL-Totalrevision).
Was aktuell in der Vernehmlassung ist

Der Bundesrat hat am 1. April 2026 das Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsverordnungen eröffnet. Frist: 8. Juli 2026. Inkrafttreten: 1. Januar 2028.

Die Vernehmlassung umfasst folgende Verordnungen:

  • VKL-Totalrevision: Kostenermittlung und Leistungserfassung gilt neu explizit für Spitex-Organisationen, Pflegeheime und selbständige Pflegefachpersonen. Einheitliche Kostenrechnung, Lohnbuchhaltung, Anlagebuchhaltung und Leistungsstatistik werden Pflicht.
  • KVV-Änderung: Neue Datenweitergabepflichten der Versicherer an Kantone, Governance der Gemeinsamen Einrichtung KVG, Zulassungssteuerung für ambulante Leistungserbringer.
  • KLV-Änderung: Schweizweit einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument für Pflegeleistungen ab 2032.

Vernehmlassungsunterlagen: fedlex.admin.ch → Laufende Vernehmlassungen

Was noch offen ist

Einige zentrale Fragen sind noch nicht abschliessend geregelt und werden bis 2028 bzw. 2032 ausgearbeitet:

  • Tarifstruktur Pflegeleistungen: Die neue Tariforganisation für Pflegeleistungen (Leistungserbringer, Versicherer, Kantone) muss erst konstituiert werden. Die konkreten Tarife ab 2032 sind heute nicht bekannt.
  • Bedarfsermittlungsinstrument: Welches schweizweite Instrument für Pflegebedarf gewählt wird, ist noch nicht entschieden.
  • Kantonale Umsetzung: Jeder Kanton muss eigene Ausführungsbestimmungen zur Zulassungssteuerung und Datenverarbeitung erlassen. Stand variiert stark.
  • Gemeinde-Governance: Wie Gemeinden ihre Rolle als Eigentümer von Pflegeorganisationen nach Wegfall der Kostenträgerrolle neu definieren, ist nicht reguliert.
  • Verbundstrukturen: Ob und wie Verbünde kollektiv Tarife verhandeln können, ist in den Verordnungen noch nicht geklärt.

Antworten auf häufige Fragen

Was bedeutet EFAS für die Finanzierung meiner Spitex-Organisation?

Ab 2032 werden Ihre Pflegeleistungen nicht mehr über kantonale Restfinanzierung gedeckt, sondern über Tarife vergütet, die Sie mit Versicherern und Kantonen in einer neuen Tariforganisation aushandeln. Ob diese Tarife kostendeckend sind, hängt von Ihrer Kostenstruktur und Ihrer Verhandlungsposition ab. Beides muss heute vorbereitet werden.

Was verändert sich für Gemeinden als Auftraggeber?

Gemeinden verlieren ihre Rolle als direkte Mitfinanzierer von Pflegeleistungen. Der Kantonsbeitrag fliesst künftig über die Gemeinsame Einrichtung KVG, nicht mehr direkt an Leistungserbringer. Damit entfällt die bisherige Steuerungsmöglichkeit über Defizitgarantien und direkte Leistungsaufträge. Gemeinden müssen ihre Rolle als Eigentümer oder strategische Partner neu definieren.

Was ist die VKL und warum ist sie wichtig?

Die Verordnung über die Kostenermittlung und Leistungserfassung (VKL) wird totalrevidiert und gilt neu explizit für Spitex-Organisationen. Ab 2028 müssen sie eine einheitliche Kostenrechnung, Leistungsstatistik und Anlagebuchhaltung führen. Das ist die Datengrundlage für Tarifverhandlungen. Wer diese Infrastruktur nicht hat, kann seine Tarife nicht evidenzbasiert verhandeln.

Können Spitex-Organisationen gemeinsam Tarife verhandeln?

Die Verordnungen regeln das bisher nicht explizit. Verbundstrukturen mit gemeinsamer Governance und einheitlicher VKL-Kostenrechnung schaffen jedoch die faktische Grundlage für eine kollektive Tarifpartnerschaft. Wir haben dazu eine Stellungnahme in der laufenden Vernehmlassung eingereicht.


Dominik Moser

Ein kurzes Gespräch bringt Klarheit.

Dominik Moser
Dr. rer. oec. | Verwaltungsrat (CAS HSG)

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